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Aktuelle Meldung |

Willkommen auf unserer neuen Webseite: Relaunch anlässlich der Namensänderung

Bereits am 01.06.2021 erfolgte die Namensänderung „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Hessen zu Medizinischer Dienst Hessen“. Mit dem neuen Namen ergreifen wir auch die Chance, unseren visuellen Auftritt noch aussagekräftiger und ansprechender zu gestalten! Dafür steht nicht nur ein neues Logo, sondern auch eine modernisierte Webseite, die zum 01.07.2021 an den Start geht. Ziel des umfangreichen Relaunches ist es, unsere zentralen Anspruchsgruppen (Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer) noch besser zu informieren bzw. bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Die Namensänderung ist eine Umfimierung. Der Medizinische Dienst Hessen verbleibt in seiner Rechtsform unverändert eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt in alle Rechte und Pflichten des MDK Hessen ein. Die Adresse unserer Webseite wurde auf www.md-hessen.de (ohne das „k“) umgestellt. Nach gleicher Systematik haben sich auch die E-Mail-Adressen geändert (m.musterperson(at)md-hessen.de). Die Erreichbarkeit der bisherigen E-Mail-Adressen bleibt weiterhin sichergestellt.

Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild aller 15 regionalen Medizinischen Dienste betreffen, vollziehen sich nunmehr gemeinsam und einheitlich. 

 

Hintergrund: „MDK-Reform“

Grundlage der bundesweiten „MDK-Reform“ ist das bereits zum 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). Hiermit wurde vor allem politisch ein Signal gesetzt: Mit seiner neuen Bezeichnung wird die fachliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Medizinischen Dienstes betont.

Diesem Ziel dient auch die Reform der Organisationsstrukturen:

  • Der Medizinische Dienst wird von der Trägerschaft durch die gesetzlichen Krankenkassen und sozialen Pflegekassen gelöst.
  • Im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes werden neben den Vertreter/-innen der Krankenkassen auch Vertreter/-innen der Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft wie auch der Pflegeberufe repräsentiert.
  • Die bundeseinheitliche Aufgabenerledigung in der Begutachtung, Beratung und Qualitätsprüfung wird weiter ausgebaut und gestärkt: Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte sowie Angehörige weiterer Heilberufe – die in ihren jeweiligen Fachbereichen berufsgruppenspezifisch arbeiten – können somit noch effizienter zusammenwirken als bisher.
  • Bereits am 27.01.2021 hatte sich der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen konstituiert und eine neue Satzung beschlossen. Die Genehmigung der Satzung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wurde am 17.05.2021 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Damit konnte die Umfirmierung zum 01. Juni 2021 in Kraft treten.

 

Fragen und Antworten zur „MDK-Reform“

Zentrale Fragen und Antworten rund um die bundesweite MDK-Reform hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in einem Informationsblatt zusammengestellt.

 

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Unternehmenskommunikation beim Medizinischen Dienstes Hessen.

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