Zum Inhalt springen

Einwilligungserklärung für Versicherte

Formular zur Übermittlung der wesentlichen Gründe für das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Hessen nach § 277 Abs. 1 Satz 3 SGB V an den behandelnden/verordnenden Arzt

Hintergrund: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) erfordert Einwilligung von Versicherten

Der Gesetzgeber hat neu festgelegt, welche Informationen Leistungserbringer aus den Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst erhalten dürfen. Diese Regelung ist mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) am 20. Juli 2021 in Kraft getreten.

Das GVWG ändert die Mitteilungspflichten laut Paragraf 277 SGB V in der Form, dass Leistungserbringern in bestimmten Fällen das Ergebnis einer Begutachtung vom Medizinischen Dienst übermittelt wird. Der Leistungserbringer kann in diesen Fällen die wesenlichen Gründe für das Begutachtungergebnis mit Einverständnis des bzw. der Versicherten vom Medizinischen Dienst anfordern. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Versicherte eine Einwilligungserklärung ausfüllt, die dem Medizinischen Dienst vorgelegt wird.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, um diese Einwilligung einzuholen.

Die Anforderung kann auch formlos erfolgen. Es muss jedoch erkennbar sein, dass der bzw. die Versicherte sein/ihr Einverständnis für die Mitteilung der wesentlichen Gründe für das Begutachtungsergebnis gegeben hat.