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Für den elektronischen Datenaustausch

Über das Leistungserbringerportal (LE-Portal) können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.

Das Leistungserbringerportal

Krankenhäuser erhalten über das Leistungserbringerportal die Unterlagenanforderungen und können dem Medizinischen Dienst Hessen die entsprechenden Dokumente direkt in das Portal hochladen. Der Medizinische Dienst stellt Prüfanzeigen für stationäre Begutachtungen und Begehungslisten für die Prüfungen vor Ort über das LE-Portal zur Verfügung.

Zukünftig sollen über das LE-Portal auch weitere Funktionen wie die Übertragung unserer Gutachten sowie die Beantragung von Strukturprüfungen möglich sein. Daran wird aktuell noch gearbeitet.