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Geschäftsbereiche des Medizinischen Dienstes Hessen

Sie erreichen unsere Geschäftsstellen dezentral an neun Standorten in Hessen. Auf diese Weise kann eine wohnortnahe Begutachtung von Versicherten sichergestellt werden. Bei Standort-unabhängigen Anliegen oder allgemeinen Fragen kontaktieren Sie uns bitte beim Medizinischen Dienst Hessen in Oberursel unter 06171 634-00 oder info(at)md-hessen.de.

Der Medizinische Dienst Hessen ist in die folgenden vier Geschäftsbereiche (GB) untergliedert:

Geschäftsbereich Krankenhaus Überschrift

Geschäftsbereich Krankenhaus

Text GB KH

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände erstellt der Geschäftsbereich Krankenhaus (GB KH) sozialmedizinische sachverständige Stellungnahmen zu Fragen und Problemstellungen in folgenden Anlassgruppen:

  • Stationäre Krankenhausversorgung
  • Psychische und Verhaltensstörungen
  • Krankheiten des Nervensystems

Ihr für die Einzelfallbegutachtung zuständiges Team beim Medizinischen Dienst Hessen können Sie auf unserer Datenbank abrufen: "Ihre Ansprechpartner/-innen beim Medizinischen Dienst Hessen"

Neben der Begutachtung im Einzelfall berät der GB KH die hessischen Krankenkassen zur Qualität der Versorgung sowie in Vertragsfragen. Zudem bietet er Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen an.

Gutachter des GB KH arbeiten eng mit der sozialmedizinischen Expertengruppe der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste "Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) zusammen.

Die Begutachtung zur Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen erfolgt im Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation.


 

Leitung & Teams

Akkordeon GB KH

Geschäftsbereich AU/Reha Überschrift

Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation

Text GB Au/Reha

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände erstellt der Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation (GB AU/Reha) sozialmedizinische sachverständige Stellungnahmen zu folgenden Anlassgruppen:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
  • Plastisch-kosmetische Operationen
  • Bariatrisch-chirurgische Eingriffe

Im GB AU/Reha arbeiten überwiegend Fachärztinnen/Fachärzte aus den sogenannten großen Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Orthopädie aber auch Spezialisten aus der Frauenheilkunde, Urologie, Radiologie, Neurologie und Psychiatrie.

Die Zuständigkeit des jeweiligen Teams können Sie auf unserer Datenbank abrufen:

Ihre Ansprechpartner/-innen beim Medizinischen Dienst Hessen

Neben der Begutachtung im Einzelfall berät der GB AU/Reha die hessischen Krankenkassen zur Qualität der Versorgung und in Vertragsfragen. Zudem bietet er Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen an.

Gutachter des GB AU/Reha arbeiten eng mit der sozialmedizinischen Expertengruppe der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste „Leistungsbeurteilung/Teilhabe“ (SEG 1) zusammen.


 

Leitung & Teams

Akkordeon GB AU/Reha

Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Überschrift

Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

Text GB AV

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände erstellt der Geschäftsbereich Ambulante Versorgung (GB AV) sozialmedizinische sachverständige Stellungnahmen zu Fragen und Problemstellungen in folgenden Themenfeldern:

  • Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch das Krankenhaus

  • Ambulantes Operieren im Krankenhaus

  • Arzneimittel

  • Chronische Erkrankungen / Familienversicherung

  • Fahrkosten

  • Haushaltshilfen

  • Häusliche Krankenpflege (HKP) 

  • Außerklinische Intensivpflege (AKI)

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel

  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

  • Medizinprodukte im Sinne eines Hilfsmittels

  • Implantierbare Medizinprodukte

  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

  • Sorgfaltspflichtverletzungen und Ersatzansprüche

  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

  • Stationäre Hospizversorgung

  • Zahnmedizin
     

 

In drei spezifisch ausgerichteten Teams mit eigenen Schwerpunkten werden die Aufgaben, zu deren Erfüllung keine regionale Präsenz erforderlich ist, zentralisiert erledigt.

Ihr für die Einzelfallbegutachtung zuständiges Team beim Medizinischen Dienst Hessen können Sie auf unserer Datenbank abrufen: „KK-Info - Ihre Ansprechpartner/-innen beim Medizinischen Dienst Hessen

Zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Hessen stellen wir Ihnen Checklisten zur Verfügung.

Neben der Begutachtung im Einzelfall berät der GB AV die Krankenkassen zur Qualität der Versorgung sowie in Vertragsfragen. Zudem bietet er Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen an.

Gutachter des GB AV arbeiten eng mit den sozialmedizinischen Expertengruppen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste „Hilfsmittel und Medizinprodukte“ (SEG 5), „Arzneimittelversorgung“ (SEG 6) sowie „Methoden- und Produktbewertung“ (SEG 7) zusammen.


 

Leitung & Teams

Akkordeon GB AV

Geschhäftsbereich Pflege Überschrift

Geschäftsbereich Pflege

Text GB Pflege

Im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen und ihrer Verbände erstellt der Geschäftsbereich Pflege (GB Pflege) sozialmedizinische sachverständige Stellungnahmen zu Fragen und Problemstellungen in folgenden Anlassgruppen:

  • Pflegebedürftigkeit
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegequalität

Die Teamstruktur des GB Pflege spiegelt die beiden zentralen Aufgabengebiete Begutachtung im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegebegutachtung) sowie Prüfung der Qualität in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Qualitätsprüfung) wider.

Ihr für die Pflegebegutachtung zuständiges Team beim Medizinischen Dienst Hessen können Sie auf unserer Datenbank abrufen: „KK-Info - Ihre Ansprechpartner/-innen beim Medizinischen Dienst Hessen

Weiterhin berät der GB Pflege die hessischen Pflegekassen zur Qualität der Versorgung sowie bei Vertragsverhandlungen (Beratung/Consulting). Auch bietet er Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen an.

Sachverständige des GB Pflege arbeiten eng mit der sozialmedizinischen Expertengruppe „Pflege/Hilfebedarf“ (SEG 2) der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste zusammen.

Pflegebedürftige, die in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erworben haben, können auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beziehen. Der Medizinische Hessen übernimmt für die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste die Verantwortung für die Durchführung, Koordination und Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung in Spanien und Portugal.


 

Leitung & Begutachtungsteams im Geschäftsbereich Pflege

Akkordeon Pflege Einzelfall