Zum Inhalt springen

Bereits seit Jahren haben wir im Medizinischen Dienst Hessen ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung und -prävention etabliert. Dieses Konzept setzen wir konsequent um.

Rechtschaffenheit und Vertrauen

Der Begriff Compliance bedeutet im Kontext, dass sich der Medizinische Dienst Hessen und seine Mitarbeitenden in ihrer Tätigkeit an Recht, Gesetz und interne Regelungen halten.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen stellt eindeutig klar, dass Korruption den Wettbewerb im Gesundheitswesen beeinträchtigt, medizinische Leistungen verteuert und das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen untergräbt.

Zur Vermeidung von Korruption, Betrug und Untreue betreibt der Medizinische Dienst Hessen eine präventiv ausgerichtete Compliance-Organisation.

Der Medizinische Dienst Hessen und seine Mitarbeitenden bekennen sich zu einem fairen, vertrauensvollen und integren Handeln. Wir sehen es als unsere Pflicht an, Gesetze, Richtlinien, Regeln und Kodizes einzuhalten sowie diese fest in unserer Kultur zu verankern.

Es ist daher notwendig,

  • die Beschäftigten kontinuierlich zu sensibilisieren,
  • über die vielgestaltigen und mehrschichtigen Gefährdungssituationen aufzuklären,
  • ein Verantwortungsbewusstsein bezüglich der durch Intransparenz und Komplexität charakterisierten Strukturen im Gesundheitssystem zu schaffen,
  • auf eine uneigennützige und unparteiische Erfüllung der Dienstobliegenheiten hinzuweisen und
  • geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Entsprechende interne Vorgaben werden im Rahmen eines modernen Compliance-Management-Systems fortlaufend überprüft und weiterentwickelt.

Wenn Sie Verstöße gegen diese Grundsätze beobachten, stehen Ihnen unsere Compliance Beauftragten gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über diesen Link dem GKV-Spitzenverband Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu melden.

Die folgenden Fallgruppen stellen typische Anzeichen für Fehlverhalten dar:

  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen,
  • Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen,
  • Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten,
  • Zuweisung von Versicherten gegen Entgelt,
  • Urkundenfälschung (z.B. Verordnungs-, Rezept- oder Zertifikatsfälschung) oder
  • Leistungsmissbrauch (z.B. Missbrauch der Krankenversichertenkarten).