Barrierefreiheit
Die Inhalte unserer Webseite sollen barrierefrei zugänglich sein. Daran arbeiten wir.
Erklärung zur Barrierefreiheit www.md-hessen.de
Unsere Webseite gestalten wir nach der Maßgabe, dass Menschen unsere Inhalte auch ohne fremde Hilfe – möglichst barrierefrei – nutzen können. Hierfür lassen wir kontinuierlich eine Prüfung unserer Webseite vornehmen, auf deren Basis eine Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert wird.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Text Datum der letzten Aktualisierung
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.06.2022 erstmals von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.
Text Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Der Medizinische Dienst Hessen bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-hessen.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) sowie des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain https://www.md-hessen.de/.
Text Stand der Vereinbarkeit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-hessen.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Hessen hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an zielführenden Maßnahmen im Kontext der Barrierefreiheit.
Text Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte
Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV-konform umgesetzt:
Prüfschritt | Ergebnis | |
---|---|---|
9.1.1.1 | Alternativtexte für Bedienelemente | Teilweise erfüllt |
9.1.1.1 | Alternativtexte für Grafiken und Objekte | Teilweise erfüllt |
9.1.1.1 | Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken | Teilweise erfüllt |
9.1.2.2 | Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 | HTML-Strukturelemente für Überschriften | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 | HTML-Strukturelemente für Listen | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 | Beschriftung in Formularen programmatisch ermittelbar | Teilweise erfüllt |
9.1.3.5 | Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck | Nicht erfüllt |
9.1.4.5 | Verzicht auf Schriftgrafiken | Teilweise erfüllt |
9.2.4.3 | Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung | Teilweise erfüllt |
9.3.1.2 | Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet | Teilweise erfüllt |
9.3.3.1 | Fehlererkennung | Nicht erfüllt |
9.4.1.1 | Korrekte Syntax | Teilweise erfüllt |
9.4.1.3 | Statusmeldungen programmatisch verfügbar | Teilweise erfüllt |
Text Nicht barrierefreie PDF
Nicht barrierefreie PDF
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.
Text Weitere Barrieren
Haben Sie weitere Barrieren entdeckt?
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns insbesondere, wenn Sie folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar sind.
Medizinischer Dienst Hessen
Zimmersmühlenweg 23
61440 Oberursel
Deutschland
info(at)md-hessen.de
Nutzen Sie gerne ebenfalls unser Formular zum Melden von Barrieren.
Text Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungsverfahren
Falls wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Anfrage antworten sollten, haben Sie das Recht, die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik finden Sie hier:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de
Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Durchsetzungsverfahren bzw. das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.