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Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Einführungstext Pflegebegutachtung

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet.

Akkordeon Pflegebegutachtung

Flyer "Informationen zur Pflegebegutachtung"

Sie finden hier unseren Flyer "Informationen zur Pflegebegutachtung" in verschiedenen Sprachen zum Download.