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Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben.

Einführungstext Pflegebegutachtung

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen.

Akkordeon Pflegebegutachtung

Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst Hessen

Flyer "Informationen zur Pflegebegutachtung"

Sie finden hier unseren Flyer "Informationen zur Pflegebegutachtung" in verschiedenen Sprachen zum Download.