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Satzung des Medizinischen Dienstes Hessen

Es gilt die Satzung vom 03. Mai 2021. Sie ist genehmigt durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Die Satzung steht hier in ihrer gültigen Fassung zum Download bereit. Ebenso die Entschädigungsregelung gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung des Medizinischen Dienstes für die Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungsrats.