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Für ihre Stellungnahmen benötigen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Hessen Berichte und Befunde verschiedener Leistungserbringer. Bei der Übermittlung spielt der Datenschutz eine wesentliche Rolle. Datenschutzkonform werden alle Auftragsunterlagen nach dem zentralen Scan-Prozess vernichtet. 

Schicken Sie uns bitte keine Originaldokumente, sondern ausschließlich Kopien. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ebenfalls die Speichermedien (USB-Stick, CD, o. ä.) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zurücksenden können.