Unabhängige Ombudsperson
Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt. Der Verwaltungsrat berief für den Medizinischen Dienst Hessen Frau Peggy Keller. Die Ombudsperson berichtet jährlich dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Bericht wird anschließend hier veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an die unabhängige Ombudsperson wenden:
Bitte prüfen bzw. beachten Sie, bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an die unabhängige Ombudsperson wenden:
- Richtet sich Ihre Beschwerde gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse, ist möglicherweise ein Widerspruchsverfahren bei der zuständigen Krankenkasse einzuleiten.
- Richtet sich Ihre Beschwerde gegen die Art und Weise der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Hessen, ist Ihre Beschwerde möglicherweise an das Zentrale Beschwerdemangement des Medizinischen Dienstes Hessen zu richten.
FAQ
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.