Unabhängige Ombudsperson
Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt. Der Verwaltungsrat berief für den Medizinischen Dienst Hessen Frau Peggy Keller. Die Ombudsperson berichtet jährlich dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Bericht wird anschließend hier veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an die unabhängige Ombudsperson wenden:
Bitte prüfen bzw. beachten Sie, bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an die unabhängige Ombudsperson wenden:
- Richtet sich Ihre Beschwerde gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse, ist möglicherweise ein Widerspruchsverfahren bei der zuständigen Krankenkasse einzuleiten.
- Richtet sich Ihre Beschwerde gegen die Art und Weise der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Hessen, ist Ihre Beschwerde möglicherweise an das Zentrale Beschwerdemangement des Medizinischen Dienstes Hessen zu richten.
FAQ
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
Akkordeon FAQ
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle, eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Hessen zu verhindern.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen, deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Hessen an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen steht Ihnen auch das unser Kontaktformular zur Verfügung. Als Teil des Medizinischen Dienstes Hessen kann das Zentrale Beschwerdemanagement (ZBM) in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ein Fall für die Ombudsperson, nimmt die Person Kontakt zum Medizinischen Dienst Hessen auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie per Post oder per E-Mail eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson tätig werden.
In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen zu rechnen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Die Ombudsperson und deren Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Hessen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Hessen angestellt.
Das Zentrale Beschwerdemanagement (ZBM) steht Ihnen bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen ebenfalls zur Verfügung. Als Teil des Medizinischen Dienstes Hessen kann das Beschwerdemanagement in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Hessen angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Hessen. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Ombudsperson und deren Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst Hessen weitergeleitet.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Geschäftsstelle der Ombudsperson.