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Neue LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie wurde am 5. Dezember 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 30. Dezember 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. 

Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.

Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG – in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) vorgesehenen Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. 

Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt. 

Richtlinien/Grundlagen der Begutachtung

Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Prüfungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ inklusive aller Anlagen.