Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung
LOPS-Richtlinie 2026 Version 3 (LOPS-RL 4) veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Was ist neu?
Ab sofort müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Die betreffenden Passagen wurden aus dem Richtlinientext und aus der Übersicht der erforderlichen Unterlagen für Leistungsgruppenprüfungen (Anlage 4 der LOPS-Richtlinie) entfernt. Zudem wurden die betreffenden Passagen aus den Anlagen 12 und 13 der Richtlinie entfernt, die die Ergebnisdatenbank beim Medizinischen Dienst Bund betreffen.
Mit diesen Änderungen erfolgte eine kurzfristige Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.
Auftraggeber
Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser finden die Auftragsunterlagen auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Für das Auftrags- und Unterlagenmanagement zwischen Auftraggebern von Leistungsgruppenprüfungen und dem Medizinischen Dienst hat die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste ein Web-Portal entwickelt.
OPS-Strukturprüfungen
In den OPS-Strukturprüfungen wird geprüft, ob Krankenhäuser die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Voraussetzungen (Strukturmerkmale) sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Nach der erfolgreichen Prüfung erhält das Krankenhaus eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die jeweilige Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Die LOPS-RL sieht vor, dass die Gültigkeit der Bescheinigung für die meisten der insgesamt 54 abrechnungsrelevanten OPS-Kodes von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert wird, sodass Krankenhäuser in der Regel nur noch alle 3 Jahre eine turnusgemäße OPS-Prüfung beauftragen müssen.
Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen
Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die jeweils dafür geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V aufgeführt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie die technische Ausstattung des Krankenhauses.
Im Zusammenhang mit den Leistungsgruppenzuweisungen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde prüft der Medizinische Dienst, ob das Krankenhaus die jeweils erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.
Sie finden hier Praxisbeispiele zu den Leistungsgruppenprüfungen zur Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund über Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL).
Die Praxisbeispiele zum Download
Praxisbeispiele zu OPS (Stand Juli 2026)
Praxisbeispiele zu den Leistungsgruppenprüfungen (Stand 17. Juli 2026)
OPS-Strukturdatenformulare 2026-3
Prüfzeitraum 2026
Der Prüfzeitraum für turnusgemäße Prüfungen für 2026 umfasst die Monate Januar, Februar und März 2026. Bei einer Beauftragung in den ersten drei Monaten 2026 ist der Prüfzeitraum Oktober, November und Dezember 2025.
Richtlinien/Grundlagen der Begutachtung
Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Prüfungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ inklusive aller Anlagen.