Medizinischer Dienst Hessen: Mit mehr Sicherheit zu weniger Behandlungsfehlern
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Hessen haben im Jahr 2025 im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 1.041 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt.
In 25,7 % der Fälle bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Hessen einen Behandlungsfehler mit Schaden, in 24,2 % der Fälle war der festgestellte Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden der Patientinnen und Patienten. Behandlungsfehler treten in allen Fachgebieten auf: Das Spektrum reicht von der Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.
„Die Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfs ist für Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung, um das Erlebte verarbeiten zu können“, betont Dr. med. Ralf Glake, Teamleiter des Teams Ersatzansprüche beim Medizinischen Dienst Hessen. „Unsere Gutachten helfen Betroffenen dabei, Gewissheit zu erlangen über das, was passiert ist, und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.“
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen jedoch nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Viele Behandlungsfehler bleiben unentdeckt, weil sie in Deutschland weder zentral erfasst noch systematisch ausgewertet werden. Hinzu kommt, dass Patientinnen und Patienten Fehler nicht immer als solche erkennen und deshalb auch keinen entsprechenden Vorwurf erheben.
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten, sondern wirken sich auch gesundheitsökonomisch auf die Versorgung aus. Nach einem Behandlungsfehler sind häufig Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen erforderlich. Darüber hinaus entstehen Folgekosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.
„Wenn wir die Patientensicherheit in Deutschland verbessern wollen, brauchen wir mehr Transparenz, systematische Präventionsmaßnahmen und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen“, so Dr. med. Ralf Glake. „Zudem sollten Patientinnen und Patienten erfahren, wenn bei ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist.“
Hintergrund
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes prüfen dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden bei der oder dem Versicherten verursacht hat. Nur in diesem Fall haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Kontakt:
Alexandra Markus Dr. med. Ralf Glake
Leiterin Unternehmenskommunikation Teamleiter – Team Ersatzansprüche
Tel. 06171/634-237 Tel. 0561/78487-36
E-Mail: a.markus(at)md-hessen.de E-Mail: r.glake(at)md-hessen.de