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Zunächst weiterhin keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche

Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis zum 7. März 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.

Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch. Anlassprüfungen können und sollen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen weiterhin und bei bekanntwerdenden Defiziten verstärkt durchgeführt werden. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – einschließlich Testungen von Prüferinnen und Prüfern – eingehalten.

Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung verständigt.

Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

Unter dem Eindruck der weiteren Pandemie-Entwicklung und der für Anfang März 2021 vorgesehenen neuen Beschlüsse von Bund und Ländern wird das weitere Vorgehen erneut zu prüfen sein.

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