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Peggy Keller zur unabhängigen Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Hessen bestellt

Peggy Keller ist die unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Hessen. Der Verwaltungsrat hat die 48-jährige Juristin aus Frankfurt am Main berufen. Aufgabe der Ombudsperson ist es, die Versicherten sowie die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Auf diese Weise wird auch die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gestärkt. Vertraulichkeit hat dabei oberste Priorität.

Mit der Ombudsperson wird, als ein wichtiges ergänzendes Element des bereits etablierten Beschwerdemanagements des Medizinischen Dienstes Hessen sowie neben den Widerspruchsausschüssen der Kranken- und Pflegekassen, eine vom Medizinischen Dienst Hessen unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Ombudsperson nimmt insbesondere auch Anregungen und Beschwerden von Versicherten oder deren Angehörigen entgegen. Wichtig ist, vor Kontaktaufnahme zur unabhängigen Ombudsperson zu prüfen, wer für das Anliegen zuständig ist.

Unabhängig davon sind beispielsweise im Hinblick auf einen Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse die Schriftform und die Frist für einen Widerspruch unverändert zu beachten.

„Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist der persönliche und absolut vertrauliche Kontakt zu den Menschen, die sich an mich wenden“, sagt Peggy Keller. „Als unparteiische Ansprechpartnerin möchte ich diese wohlwollend ‚abholen‘, ihre individuellen Anliegen sorgfältig prüfen und dann das konstruktive Gespräch mit dem Medizinischen Dienst Hessen suchen.“

Als Mediatorin und Schlichterin begleitet die selbstständige Rechtsanwältin seit vielen Jahren Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen bei der Klärung spezifischer Anliegen.

Die Ombudsperson berichtet jährlich dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) als Aufsicht. Ihr Bericht wird anschließend auf www.md-hessen.de veröffentlicht. Dort finden sich auch weitere wichtige Informationen und Hintergründe zum Thema.

 


Der Medizinische Dienst Hessen ist die sozialmedizinische Sachverständigeninstitution für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung. Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen sowie deren Verbände ist der Medizinische Dienst für die Begutachtungen von Versicherten, Qualitätsprüfungen in Versorgungseinrichtungen, Beratungen zu Grundsatz- und Versorgungsfragen sowie Fortbildungen für Sozialleistungsträger zuständig. Der Medizinische Dienst Hessen beschäftigt zum Ende des Jahres 2021 insgesamt 829 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter 216 ärztliche und 265 pflegefachliche Gutachter/-innen – an neun regionalen Standorten.

www.md-hessen.de

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