Zentrales Element dieser Neuerung ist die gestärkte Rolle des Medizinischen Dienstes (MD) als unabhängige Prüfinstitution. Im Medizinischen Dienst Hessen arbeiten rund 55 Gutachterinnen und Gutachter sowie sieben Auftragsmanager und Auftragsmanagerinnen in diesem Bereich. In Hessen gibt es rund 1.320 ambulante Dienste, die im Lauf des Jahres 2026 durch den Medizinischen Dienst Hessen geprüft werden
Mit dem Inkrafttreten der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) für die ambulante Pflege wird ein bedeutender Schritt in der Weiterentwicklung der Qualitätsprüfung vollzogen. Die neuen Richtlinien orientieren sich an der bereits seit 2019 im stationären Bereich etablierten Prüfphilosophie und lösen sich von einer überwiegend schematischen Bewertung anhand von Ja-Nein-Fragen. Stattdessen steht nun eine fachlich fundierte, ganzheitliche Betrachtung der pflegerischen Versorgung im Mittelpunkt. Die Qualitätsprüfung richtet ihren Fokus jetzt auch im ambulanten Setting stärker auf die tatsächliche Ergebnis- und Prozessqualität sowie auf die individuelle Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person.
Eine wesentliche Neuerung ist zudem die stärkere Berücksichtigung der Situation pflegender An- und Zugehöriger sowie die Stabilität der Versorgungssituation. Die neuen Richtlinien nehmen deren Belastung sowie die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Beratung und Unterstützung ausdrücklich in den Blick. Ebenso gewinnen Prävention und Beratung stark an Bedeutung. Geprüft wird, inwieweit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu gesundheitserhaltenden Maßnahmen, zur Vermeidung von Risiken sowie zu individuellen Unterstützungsangeboten fachgerecht beraten werden.
Insgesamt stärken die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien den personenzentrierten Ansatz der Qualitätsprüfung. Sie fördern eine fachliche Bewertung, die die individuelle Versorgungssituation, die pflegerische Professionalität sowie die Einbindung und Unterstützung von An- und Zugehörigen stärker in den Mittelpunkt stellt und damit ein umfassenderes Bild der Pflegequalität ermöglicht.
„Die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien schaffen die Grundlage für eine moderne Qualitätsprüfung: Sie bewerten nicht mehr einzelne Antworten, sondern die fachliche Qualität der Versorgung im Gesamtzusammenhang,“ erklärt Vera Gualdi, Pflegefachliche Leitung beim Medizinischen Dienst Hessen. „Das stärkt die Aussagekraft der Prüfungen und unterstützt eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der ambulanten Pflege.“
Die neue Qualitätsprüfrichtlinie ab Juli 2026 markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer professionalisierten, transparenten und personenorientierten ambulanten Pflege. Während die Pflegedienste durch klare Vorgaben in ihrer Professionalisierung unterstützt werden, erhalten die Versicherten und ihre An- und Zugehörigen die Gewissheit, dass die ambulante Versorgung höchsten Qualitätsstandards unterliegt.