Zum Inhalt springen
Aktuelle Meldung |

Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen konstituiert

Zentraler Punkt der ersten Sitzung vom 27.01.2021 war die Wahl der beiden alternierenden Vorsitzenden: Frau Susanne Weyand und Herr Detlef Stange.

Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Hessen konstituiert

Am 27. Januar 2021 fand die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats des Medizinischen Dienstes Hessen statt. Zentraler Tagesordnungspunkt war die Wahl der beiden alternierenden Vorsitzenden. Einstimmig gewählt wurden Frau Susanne Weyand (Vorsitz im Jahr 2021) sowie Herr Detlef Stange (Vorsitz 2022).

"Ich freue mich auf die neue und herausfordernde Aufgabe, die ich als Mitglied der Sozialen Selbstverwaltung gerne übernommen habe", sagte Frau Susanne Weyand anlässlich der Wahl. "Ich möchte zur Weiterentwicklung des Medizinischen Dienstes Hessen beitragen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten."

Auch Detlef Stange, der die Arbeit des Verwaltungsrats des MDK Hessen in seiner bisherigen Funktion bereits kennengelernt habe, sehe der neuen Herausforderung mit Spannung entgegen: "Gerade die Erweiterung der Interessengruppen bereichert die Vielfalt der Sichtweisen und gestaltet den Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes so interessant."

Der neu konstituierte Verwaltungsrat wird durch insgesamt 23 gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter gebildet. 16 Vertreter/-innen waren zuvor durch die Landesverbände der Krankenkassen benannt worden, weitere sieben durch die für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde: das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Eine wichtige Aufgabe hat der Verwaltungsrat in seiner ersten Zusammenkunft bereits erledigt: Die Satzung des Medizinischen Dienstes Hessen wurde einstimmig beschlossen. Diese liegt nun dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zur Genehmigung vor. Mit Ablauf des Monats der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung wird der Übergang des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Hessen in den Medizinischen Dienst Hessen vollzogen.

Weitere Aufgaben des Verwaltungsrats des Medizinischen Dienstes Hessen gemäß der gesetzlichen Grundlage (§ 279 SGB V) sind es,

  • den Haushaltsplan festzustellen,
  • die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung zu prüfen
  • die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund aufzustellen
  • Nebenstellen zu errichten und aufzulösen sowie
  • den Vorstand zu wählen und zu entlasten.

Als Geschäftsführer des (noch bestehenden) MDK Hessen und künftiger Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Hessen gratulierte Herr Dr. Dr. Wolfgang Gnatzy den beiden Vorsitzenden des Medizinischen Dienstes Hessen sehr herzlich: "Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Vertreterinnen und Vertretern des neu konstituierten Verwaltungsrats. Wir sind stolz darauf, gemeinsam unseren Beitrag zur Weiterentwicklung des sozialen Gesundheitswesens zu leisten."

Zurück