Aus dem Geschäftsbereich AU/Reha
Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im Wandel:
Von der Kontrollinstanz zur sozialmedizinischen Integrationsberatung
Der Medizinische Dienst befasst sich seit seiner Gründung vor 37 Jahren - wie auch schon seine Vorgängerinstitutionen - mit der sozialmedizinischen Beurteilung von Fragen zur Arbeitsunfähigkeit (AU). Früher ging es dabei oft um Zweifel an der AU oder deren Dauer. Mittlerweile sorgen die zunehmende Komplexität der Arbeitswelt sowie Verschiebungen im AU-Diagnosenspektrum dafür, dass Fragen zum Leistungsbild, zur Wiedereingliederung und vor allem zur Erwerbsprognose eine immer größere Rolle spielen.
Erkennbar wird dies an vielen Kennzahlen, die sich aus der Leistungsstatistik des Medizinischen Dienstes und den Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben. Als Fazit findet ein deutlicher Wandel der Rolle des MD von der Kontrollinstanz hin zum sozialmedizinischen Experten im Spannungsfeld zwischen
Individualinteresse und sozialer Gerechtigkeit statt.
Auch eine Art Lotsenfunktion für die Integration ins Arbeitsleben in einer komplexen sozialversicherungsrechtlichen Umgebung gewinnt immer stärker an Bedeutung.
Insgesamt führt der Medizinische Dienst Hessen jährlich über 42.000 Begutachtungen zum Themenspektrum
Arbeitsunfähigkeit durch, davon ca. 5600 mit persönlicher Befunderhebung. Doch wie definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen - eine AU überhaupt?
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.
Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Im ersten Fall geht es um die direkten Folgen der Erkrankung, im zweiten um mittelbare Folgen, die sich aus der weiteren Ausübung der Tätigkeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Medizinischen Dienstes durch die sozialmedizinische Begutachtung festzustellen, ob die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den ganz konkreten Arbeitsplatz gemindert ist oder nicht. So ist ein Gipsverband am Bein für einen Dachdecker ganz sicher ein Grund für die Ausstellung einer AU-Bescheinigung, während es bei einer rein sitzenden Tätigkeit im Homeoffice nicht so sein muss.
Während die Aufgabe des Medizinischen Dienstes von jeher darin besteht, Begutachtungen zur Dauer der AU oder bei Zweifeln an der AU zu erstellen, kommen in den letzten Jahren immer mehr weiterführende Aufgaben hinzu.
„Mittlerweile geht es sehr viel stärker darum, wie wir Menschen wieder zurück in den Beruf bringen können“, erklärt Dr. Wilfried Gerland, Geschäftsbereichsleiter Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation beim Medizinischen Dienst Hessen. „Deshalb beurteilen wir unter anderem die Art und Dauer von Wiedereingliederungsmaßnahmen, unterstützen beim Reintegrationsmanagement, initiieren bei Bedarf Rehabilitationsleistungen und sind stärker in die Klärung von Zusammenhangsfragen eingebunden.“
Die Gründe für eine AU beziehungsweise die zugrunde liegenden Krankheitsarten sind dabei sehr unterschiedlich. Bei einem Vergleich der Daten aus den Barmer Gesundheitsreports 2018 und 2025 (Daten aus 2017 bzw. 2024) zeigen sich zwei bemerkenswerte Veränderungen: Atemwegserkrankungen verzeichnen in
Folge der Corona-Pandemie einen sprunghaften Anstieg sowohl nach Fällen, als auch bei der Anzahl der Krankheitstage.
Des Weiteren kommt es zu einer Zunahme der Krankheitsfälle und Krankheitstage um annähernd 50% über den genannten Zeitraum bei psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Gerade die psychischen Erkrankungen stehen oft in Zusammenhang mit Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz und bedürfen einer genauen Analyse fördernder oder einschränkender Kontextfaktoren. Aus diesem Grund nutzt der MD Hessen in diesen Fällen, aber auch bei einer Vielzahl anderer zur Chronifizierung neigender Erkrankungen, das Instrument der persönlichen Befunderhebung. Oft ist nur so valide klärbar, wie ein Weg zurück ins Arbeitsleben nachhaltig erfolgen kann. Statistisch drückt sich dies in einer Steigerung des Anteils an Begutachtungen mit persönlicher Befunderhebung um ca. 35% innerhalb der letzten 10 Jahre aus.
„Unsere Arbeit hat sich in den letzten Jahren massiv gewandelt. Von der massenhaften Überprüfung von Zweifeln an der AU und eher undifferenzierten Fragen zu deren Dauer hin zu Fragen der Reintegration und Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit. In Zahlen ausgedrückt kam es innerhalb von 10 Jahren zu einer Reduzierung des Anteils von Fragen zu Dauer oder Zweifeln an der AU von 85 auf rund 30 Prozent bei gleichzeitigem Anstieg der Fragen zu Wiedereingliederung und Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 auf knapp 40 Prozent. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass sich die Rolle der Gutachterinnen und Gutachter vom kritischen Prüfarzt hin zum Integrationsberater weiterentwickelt hat“, resümiert Dr. Wilfried Gerland.