Medizinischer Dienst Hessen: Mit Transparenz und Prävention Fehler vermeiden
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Hessen haben im Jahr 2024 im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 808 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Bundesweit hat der Medizinische Dienst 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern vorgelegt.
In 27,4 % der Fälle bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Hessen einen Behandlungsfehler mit Schaden, in 22,6 % der Fälle war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden der Patientinnen und Patienten. Behandlungsfehler kommen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reicht dabei von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.
„Die Gutachten des Medizinischen Dienstes tragen entscheidend zur Aufklärung von Behandlungsfehlervorwürfen bei“, sagt Dr. med. Ralf Glake. „Auf diese Weise unterstützen wir die Patientinnen und Patienten, das Geschehene zu verstehen und zu verarbeiten. Darüber hinaus sind unsere Gutachten ein wichtiges Hilfsmittel um den Versicherten im Rahmen einer Schadensersatzforderung zu ihrem Recht zu verhelfen.“
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen nur einen minimalen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Viele Behandlungsfehler bleiben unerkannt, weil sie in Deutschland nicht zentral erfasst werden und weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vor-geworfen werden.
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler sind oft Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig. Zudem entstehen Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.
„Um die Patientensicherheit in Deutschland zu stärken, brauchen wir mehr Transparenz, systematische Präventionsmaßnahmen und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen“, so Dr. med. Ralf Glake: „Und Patientinnen und Patienten sollten erfahren, wenn bei ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist.“
Hintergrund
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Kontakt:
Alexandra Markus Dr. med. Ralf Glake
Leiterin Unternehmenskommunikation Teamleiter – Team Ersatzansprüche
Tel. 06171/634-237 Tel. 0561/78487-36
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