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Bereits seit Jahren haben wir im Medizinischen Dienst Hessen ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung und -prävention etabliert. Dieses Konzept setzen wir konsequent um.

Rechtschaffenheit und Vertrauen

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen stellt eindeutig klar: Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen.

Der Medizinische Dienst Hessen räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein, um das Vertrauen in die Rechtschaffenheit seiner Beschäftigten und deren Aufgabenwahrnehmung zu schützen. Unumstritten sehen wir es daher als notwendig an,

  • die im Gesundheitswesen Beschäftigten für die Problematik der Korruptionsanfälligkeit kontinuierlich zu sensibilisieren, 
  • über die vielgestaltigen und mehrschichtigen Gefährdungssituationen aufzuklären, 
  • ein Verantwortungsbewusstsein bezüglich der durch Intransparenz und Komplexität charakterisierten Strukturen im Gesundheitssystem zu schaffen,  
  • auf eine uneigennützige und unparteiische Erfüllung der Dienstobliegenheiten hinzuweisen,  
  • geeignete Maßnahmen einer Korruptionsbekämpfung und -prävention durchzuführen.