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Patientenschutz stärken

Sie vermuten, Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ist ein Fehler in der Behandlung unterlaufen? Die Krankenkassen und Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) unterstützen die Patientinnen und Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachtes.

Text Behandlungsfehler

Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK legen in einem fachärztlichen Gutachten dar, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder ausgeschlossen werden kann. Damit helfen wir Ihnen, Ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.