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Für mehr Teilhabe am Leben

Kranke und pflegebedürftige Versicherte haben bei Bedarf Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.

Text Hilfsmittelverzeichnis

Um die Vielzahl der angebotenen Hilfsmittel zu sortieren, sie leistungsrechtlich zu bewerten, ihr Leistungsvermögen oder ihren therapeutischen Nutzen nach einheitlich Qualitätsstandards zu bewerten, erstellt der GKV-Spitzenverband ein Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V. In diesem Verzeichnis sind zudem die konkreten Indikationen und Funktionseinschränkungen dargestellt, bei denen eine Versorgung mit einem entsprechenden Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel sinnvoll ist. Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis listet alle geprüften Hilfsmittel auf und ordnet sie bestimmten Produktgruppen zu. Es handelt sich aber nicht um eine abschließende Positivliste und ist kein leistungsbegrenzendes Werk.

Das Hilfsmittelverzeichnis wird durch den GKV- Spitzenverband regelmäßig fortgeschrieben (vgl. § 139 SGB V).